Wasserschaden: Wer zahlt?
Bei einem Wasserschaden sind oft mehrere Versicherungen beteiligt: eine für das Gebäude, eine für Ihre Sachen und eine, wenn jemand den Schaden verursacht hat.
Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick. Was gedeckt ist, hängt von Ihrer Police ab. Fragen Sie im Zweifel Ihre Versicherung.
Die drei Versicherungen im Überblick
Gebäudewasserversicherung (Eigentümer)
Sie deckt Schäden am Gebäude durch Leitungswasser, zum Beispiel nach einem Rohrbruch: durchnässte Wände, Böden und Decken, die Schadenbehebung und oft auch die Suche nach dem Leck. Abgeschlossen wird sie vom Eigentümer, in Mehrfamilienhäusern also vom Vermieter. Bei Stockwerkeigentum schliesst meist die Gemeinschaft die Versicherung ab.
Was die kantonale Gebäudeversicherung deckt
In Basel-Stadt ist jedes Gebäude bei der Gebäudeversicherung des Kantons Basel-Stadt (GVBS) gegen Feuer und Elementarschäden versichert, etwa Hochwasser, Überschwemmung, Sturm und Hagel. Schäden durch Leitungswasser deckt sie nicht, ebenso wenig Schäden durch dauernde Feuchtigkeit oder Frost. Im Baselbiet ist es ähnlich. Dort bietet die BGV zusätzlich eine freiwillige Wasserversicherung an.
Hausratversicherung (Mieter und Eigentümer)
Sie deckt Ihre eigenen Sachen: Möbel, Teppiche, Kleider, Elektrogeräte. Wasserschäden sind meist eingeschlossen, bei manchen Versicherern aber nur mit einem Zusatz. Prüfen Sie Ihre Police. Auch die Kosten für Hotel oder Ersatzwohnung können mitversichert sein, wenn die Wohnung unbewohnbar ist.
Privathaftpflichtversicherung
Sie kommt ins Spiel, wenn Sie den Schaden selbst verursacht haben, etwa durch eine ausgelaufene Waschmaschine. Sie zahlt Schäden beim Nachbarn und Schäden an Ihrer Mietwohnung. Ist der Schaden ohne Ihr Verschulden entstanden, zum Beispiel durch einen Rohrbruch, ist die Versicherung des Eigentümers zuständig.
Was Sie nach einem Wasserschaden tun sollten
- Ursache stoppen: Haupthahn schliessen, Strom in nassen Räumen aus.
- Fotos machen, bevor Sie aufräumen.
- Schaden sofort melden: als Mieter der Verwaltung, als Eigentümer der Gebäudewasserversicherung, für Ihre Sachen der Hausratversicherung. Hochwasser und Überschwemmung melden Eigentümer in Basel-Stadt der GVBS.
- Beschädigte Gegenstände nicht wegwerfen, bevor die Versicherung sie gesehen hat oder es erlaubt.
- Belege sammeln: Rechnungen und Messprotokolle der Trocknung.
- Den Stromzähler vor und nach der Trocknung ablesen. Die zusätzlichen Stromkosten müssen Mieter in der Regel nicht selbst tragen. Klären Sie die Rückerstattung mit der Verwaltung oder der Versicherung.
Mieter: Wer beauftragt die Fachfirma?
Bei Schäden am Gebäude in der Regel die Verwaltung oder der Eigentümer. Melden Sie den Schaden deshalb sofort dort. Wer einen Mangel nicht meldet, kann für Folgeschäden haften (Art. 257g OR). In einem Notfall dürfen und sollen Sie das Nötige tun, um grösseren Schaden zu verhindern. Solange die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist, kann eine Mietzinsreduktion möglich sein.
Häufige Fragen
Zahlt die kantonale Gebäudeversicherung einen Rohrbruch?
Nein. Die kantonale Gebäudeversicherung deckt Feuer und Elementarschäden wie Hochwasser, aber keine Schäden durch Leitungswasser. Dafür braucht es eine separate Gebäudewasserversicherung. In Basel-Stadt bieten sie private Versicherer an, im Baselbiet auch die Basellandschaftliche Gebäudeversicherung (BGV).
Zahlt die Versicherung auch die Leckortung?
Viele Gebäudewasserversicherungen übernehmen die Kosten, um das Leck zu suchen und freizulegen, oft auch die Reparatur der Leitung. Ob und bis zu welchem Betrag, steht in der Police.
Meine Waschmaschine ist ausgelaufen. Wer zahlt den Schaden?
Haben Sie den Schaden selbst verursacht, zahlt meist Ihre Privathaftpflichtversicherung. Das gilt für Schäden beim Nachbarn und für Schäden an Ihrer Mietwohnung. Melden Sie den Schaden sofort Ihrer Versicherung.